Wärmepumpen-Förderung 2025/2026: Zuschüsse für Mehrfamilienhäuser

Für vermietete Mehrfamilienhäuser zahlt die KfW 2026 über das Programm 459 pauschal 30 % Grundförderung auf die förderfähigen Kosten. Kalkulationen mit den Werten der Wärmepumpen-Förderung 2025 sind damit überholt, denn seit der BEG-Reform vom 21. Juli 2026 gelten niedrigere Kostendeckel und der Effizienzbonus ist entfallen.
- Wohnungsunternehmen erhalten weder Klimageschwindigkeits- noch Einkommensbonus, da beide Boni an Selbstnutzung gebunden sind.
- Die förderfähigen Kosten sind je Wohneinheit gestaffelt; bei 10 Wohnungen ergibt das 135.000 € Förderhöchstbetrag.
- Der Antrag muss vor Auftragsvergabe stehen, abgesichert durch einen Vertrag mit auflösender Bedingung.
- Bis 20. Juli 2026 bestätigte Anträge behalten die alten Sätze, danach sinkt der Deckel ab Februar 2027 halbjährlich um 750 €.
Wärmepumpen-Förderung 2026 für Mehrfamilienhäuser: Welche Sätze gelten für Vermieter?
Vermietende Wohnungsunternehmen bekommen 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, und dieser Satz ist zugleich ihr Maximum. Zuständig ist die KfW mit dem Programm 459 (Heizungsförderung für Unternehmen, Wohngebäude), das Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und andere juristische Personen des Privatrechts fördert. Das bekanntere Programm 458 ist Privatpersonen vorbehalten.
Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus sind an Selbstnutzung gebunden. Ein Wohnungsunternehmen nutzt seine Wohnungen nicht selbst, also entfallen beide Boni, auch anteilig. Selbst bei teilweise selbstgenutzten Mehrfamilienhäusern privater Eigentümer gilt der Bonus nur für die selbstgenutzte Einheit, alle vermieteten Einheiten erhalten die Grundförderung. Den Effizienzbonus von 5 % hat die BEG-Reform zum 21. Juli 2026 vollständig gestrichen.
| Förderbaustein (Stand nach Reform 21.07.2026) | Selbstnutzer (KfW 458) | Vermietendes Unternehmen (KfW 459) |
|---|---|---|
| Grundförderung 30 % | Ja | Ja, pauschal |
| Klimageschwindigkeitsbonus 16 % (zuvor 20 %) | Ja, nur für selbstgenutzte Einheit | Nein |
| Einkommensbonus | Ja, einkommensabhängig | Nein |
| Effizienzbonus 5 % | Entfallen | Entfallen |
| Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit | 28.000 € (zuvor 30.000 €) | 28.000 € (zuvor 30.000 €) |
Für Ihre Investitionsvorlage heißt das: Boni sind nicht kalkulierbar.
Förderfähige Kosten je Wohneinheit: Staffelung und Rechenbeispiel für 10 Wohnungen
Die Zuschusshöhe hängt an der Zahl der Wohneinheiten. Die KfW deckelt die förderfähigen Kosten gestaffelt und ermittelt daraus den Förderhöchstbetrag, der sich dann zu gleichen Teilen auf alle Wohneinheiten verteilt.
| Wohneinheit | Maximal förderfähige Kosten je Einheit |
|---|---|
| 1. Wohneinheit | 28.000 € |
| 2. bis 6. Wohneinheit | je 15.000 € |
| ab 7. Wohneinheit | je 8.000 € |
Die KfW selbst rechnet einen typischen Fall vor: Ein Wohnhaus mit 10 Mietwohnungen steigt von Gas auf Wärmepumpen um. Die Gesamtkosten liegen bei 200.000 €, davon 150.000 € für die Wärmepumpen und 50.000 € für Demontage, Entsorgung, Baubegleitung und Einbau.
Rechenweg zum Übernehmen: Förderhöchstbetrag = 28.000 € + 5 × 15.000 € + 4 × 8.000 € = 135.000 €. Förderfähig ist der kleinere Wert aus Gesamtkosten (200.000 €) und Förderhöchstbetrag, also 135.000 €. Zuschuss = 30 % × 135.000 € = 40.500 €. Restfinanzierung über Kredit oder Eigenkapital: 159.500 €.
Der entscheidende Effekt steckt in der Kappung. Der Zuschuss deckt nur 20 % der tatsächlichen Investition. Je größer das Gebäude, desto stärker sinkt der Deckel pro Einheit: Bei 10 Wohnungen sind es 13.500 € je Einheit, bei 20 Wohnungen rund 10.750 €. Für größere Bestände mit realen Umrüstkosten oberhalb dieser Werte sollten Sie die effektive Förderquote deshalb immer gegen die Gesamtinvestition rechnen.
Antrag bei der KfW stellen: Reihenfolge, Fristen und Beteiligte ohne Förderverlust
Der Antrag kommt vor der Auftragsvergabe, und der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht von Anfang an eine Bedingungsklausel. Wer diese Reihenfolge einhält, sichert den Anspruch zuverlässig ab.
- Liefer- oder Leistungsvertrag mit Bedingungsklausel (aufschiebend oder auflösend).
- Bestätigung zum Antrag (BzA) mit 15-stelliger ID durch Energieeffizienz-Experte erstellen.
- Im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und den Antrag mit der BzA-ID stellen, bevor vor Ort gearbeitet wird.
- Nach der Zusage das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten vollständig umsetzen.
- Die ordnungsgemäße Durchführung vom Experten oder Fachunternehmen in der Bestätigung nach Durchführung (BnD) bestätigen lassen.
- BnD und Rechnungen einreichen: maximal 36 Monate nach Zusage, zusätzlich 6 Monate nach letzter Rechnung.
Für die Förderzusage nennt die KfW keine offizielle Bearbeitungsdauer; planen Sie deshalb einen Puffer zwischen Antrag und Baubeginn ein. Die BnD-Prüfung vor der Auszahlung erfolgt häufig sofort, sonst dauert sie etwa einen Monat. Nach positiver Prüfung zahlt die KfW in der Regel zur Monatsmitte oder zum Monatsende auf das Unternehmenskonto aus.
Schädlicher Vorhabenbeginn: So nennt die KfW einen Vertragsabschluss ohne Bedingungsklausel. Er schließt die Förderung vollständig aus, und die Klausel lässt sich nicht nachträglich in einen bestehenden Vertrag aufnehmen. Am sichersten ist eine Mustervorlage für alle Wärmepumpen-Ausschreibungen, in der die Bedingung standardmäßig enthalten ist.
Was hat sich seit der Wärmepumpen-Förderung 2025 geändert, und was bedeutet das für laufende Planungen?
Projekte aus 2025, für die bis zum 20. Juli 2026 keine gültige Antragsbestätigung vorlag, unterliegen neuen Konditionen. Bereits beantragte Vorhaben mit gültiger BzA behalten die alten Sätze und müssen nicht neu bewertet werden. Die relevanten Stichtage im Überblick:
- 8. bis 21. Juli 2026: Antragsstopp wegen des Reformübergangs.
- 21. Juli 2026: neue Konditionen mit 28.000 € für die erste Wohneinheit und ohne Effizienzbonus.
- 29. Juli 2026: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das GEG ab.
- 1. Februar 2027: Klimabonus 12 % statt 16 %, Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit minus 750 €.
- Bis 1. August 2028: Klimabonus sinkt halbjährlich um 4 Prozentpunkte auf 0 %.
Für Wohnungsunternehmen wirkt die Degression vor allem über die erste Wohneinheit: 750 € weniger förderfähige Kosten bedeuten rund 225 € weniger Zuschuss je Stufe, und der Betrag für die erste Einheit sinkt halbjährlich weiter.
Spürbarer könnte der für das erste Quartal 2027 angekündigte Wertschöpfungsbonus werden. Nach Angaben der KfW bliebe die Grundförderung für Wärmepumpen aus EU-Produktion auf dem heutigen Niveau, für Geräte von außerhalb der EU könnte sie auf 15 % sinken. Im Beispielgebäude wären das 20.250 € statt 40.500 €. Die Details soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im zweiten Halbjahr 2026 festlegen.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz streicht die 65-%-Erneuerbaren-Pflicht beim Heizungstausch und die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölkessel. Die Förderung läuft davon unabhängig weiter, und der 65-%-Anteil bleibt Fördervoraussetzung. Hinzu kommt der Haushaltsvorbehalt: Einen Rechtsanspruch gibt es nicht, Zuschüsse fließen nur, solange Mittel verfügbar sind.
Die Konsequenz für Ihre Planung ist eindeutig: Projekte mit fertiger Auslegung jetzt beantragen statt auf die nächste Haushaltsrunde zu warten.
Förderung ist nur die halbe Rechnung: Warum JAZ und Stromkosten über die Wirtschaftlichkeit entscheiden
Der Zuschuss senkt die Investition einmalig, Betriebskosten entscheiden über 15–20 Jahre. Eine Wärmepumpe, die im unsanierten Bestand mit hohen Vorlauftemperaturen läuft, verbraucht mehr Strom als kalkuliert. Das trifft die Warmmiete Ihrer Mieter und damit unmittelbar die Hausverwaltung.
Jahresarbeitszahl (JAZ): Verhältnis aus erzeugter Wärme und eingesetztem Strom über ein Betriebsjahr. Eine JAZ von 3 bedeutet: Aus 1 kWh Strom werden 3 kWh Wärme. Jeder Zehntelpunkt Abweichung verändert die Stromkosten des gesamten Gebäudes.
Drei Hebel bestimmen die Betriebsrechnung: die Vorlauftemperatur, der Strompreis und der Zeitpunkt des Strombezugs. Die Vorlauftemperatur hängt an Heizflächen und Regelung: Je niedriger, desto effizienter. Beim Strompreis eröffnen dynamische Tarife zusätzlichen Spielraum, wenn die Wärmepumpe günstige Phasen gezielt nutzt und Pufferspeicher sinnvoll vorlädt.
Genau hier setzt KUGU EOS an, das Energie-Optimierungssystem der KUGU Energieplattform. Es steuert Heizanlagen automatisiert und optimiert die Energiebereitstellung bedarfsgerecht und kontinuierlich. Mit EOS Strompreisdynamik werden Wärmebedarf, Wärmepumpe, Pufferspeicher, PV, Batteriespeicher und dynamische Strompreise gemeinsam optimiert, damit strombasierte Wärmeerzeuger günstige Preisphasen nutzen. EOS arbeitet herstellerunabhängig auf der bestehenden Anlage. KUGU erzielt im Schnitt mehr als 20 % Energieeinsparung und garantiert 12 %.
Technische Fördervoraussetzungen und typische Fehler, die den Zuschuss kosten
Gefördert werden seit der Reform nur Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln, etwa Propan oder CO₂. Zusätzlich muss der Einbau mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden sein, inklusive hydraulischem Abgleich bzw. Anpassung der Luftvolumenströme. Ohne Nachweis ist das nicht förderfähig. Planen Sie den Abgleich deshalb als festen Leistungsbestandteil in der Ausschreibung ein und lassen Sie ihn dokumentieren.
In der Praxis entstehen Förderverluste selten durch Technik, sondern durch Abläufe. Diese Fehler lassen sich vorab ausschließen:
- Bedingungsklausel in jede Ausschreibung aufnehmen, nicht nachträglich ergänzen.
- Für vermietete Einheiten nur die Grundförderung ohne Boni kalkulieren.
- Kappung je Wohneinheit vor Gremienvorlage prüfen.
- Datenblatt auf natürliches Kältemittel vor Vertragsabschluss prüfen.
Der unterschätzteste Fehler liegt vor dem Antrag: fehlende Datengrundlagen. Ohne Verbrauchsdaten, Vorlauftemperaturen und Lastprofile bleiben Auslegung und Betriebskostenprognose Schätzwerte. Diese Datengrundlage liefert eine Monitoring-Software wie KUGU VIS (Visuelles-Informationssystem). Sie bereitet Betriebszustände, Verbräuche und Auffälligkeiten der bestehenden Heizung auf und führt eine Anlagendiagnose durch. So stützen sich Auslegung und Prognose auf gemessene Werte aus dem eigenen Bestand.
Förderzusage ist der Anfang, nicht das Ziel
Die eigentliche Entscheidungsgrundlage ist die Betriebskostenprognose, nicht der Förderbescheid. Ein Antrag ohne belastbare JAZ- und Verbrauchsdaten ist ein Blindflug, der sich oft erst im zweiten Betriebsjahr bemerkbar macht, wenn Nebenkostenabrechnungen und Mieterrückfragen eintreffen.
Der nächste Schritt: Erheben Sie vor der Antragstellung Verbrauchswerte, Vorlauftemperaturen und Lastprofile Ihrer Gebäude und planen Sie die Betriebsführung von Anfang an mit. Auf der KUGU Energieplattform greifen beide Schritte ineinander: KUGU VIS schafft die Datenbasis vor dem Antrag, KUGU EOS übernimmt danach die Betriebsführung der Wärmepumpe. So wird aus dem Zuschuss eine Investition, die sich für Eigentümer und Mieter gleichermaßen rechnet.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung im Mehrfamilienhaus
Gilt die alte Förderung noch, wenn die BzA vor Juli 2026 erstellt, der Antrag aber später eingereicht wird?
Ja, sofern bis zum 20. Juli 2026 eine gültige Antragsbestätigung vorlag. Dann gelten die bisherigen Konditionen, für die erste Wohneinheit also 30.000 € statt 28.000 €. Lassen Sie sich die Gültigkeit vor Einreichung vom Energieeffizienz-Experten bestätigen.
Kann ein Wohnungsunternehmen von einem Bonus profitieren, wenn eine Wohnung selbst genutzt wird?
Nein. Ein Wohnungsunternehmen ist eine juristische Person und nutzt keine Wohnung selbst, deshalb gibt es weder Klimageschwindigkeits- noch Einkommensbonus, auch nicht anteilig. Die anteilige Bonusregel gilt nur für private Eigentümer mit selbstgenutzter Einheit.
Was passiert, wenn das Budget für die Heizungsförderung während der Bearbeitung ausgeschöpft ist?
Bis zur Zusage besteht kein Rechtsanspruch, die KfW fördert nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Der Vertrag mit auflösender Bedingung schützt Sie: Ohne Zusage wird er nicht wirksam, und Sie können neu planen.
Lässt sich die KfW-459-Förderung mit Krediten oder Landesprogrammen kombinieren?
Meistens ja, solange dieselben Kosten nicht doppelt gefördert werden und die Kumulierungsgrenzen eingehalten sind. Für den Eigenanteil bietet die KfW ergänzende Kredite an. Prüfen Sie Landes- und Kommunalprogramme jeweils im Merkblatt auf ihre Kumulierungsregel.
Wie wirkt sich der KfW-Zuschuss auf eine Modernisierungsmieterhöhung aus?
Der Zuschuss mindert die umlagefähigen Kosten: Öffentliche Fördermittel sind nach § 559a BGB vor der Berechnung abzuziehen, ebenso der Instandhaltungsanteil. Im Beispielgebäude reduzieren die 40.500 € die Umlagebasis entsprechend. Die konkrete Berechnung sollten Sie rechtlich prüfen lassen.
Ist eine Hybridlösung aus Wärmepumpe und Bestandsheizung über KfW 459 förderfähig?
Meistens ja, wenn das System den geforderten Erneuerbaren-Anteil von 65 % erreicht. Gefördert werden die Wärmepumpe und die zugehörigen Arbeiten, der fossile Spitzenlastkessel selbst ist nicht förderfähig. Die Bewertung übernimmt der Energieeffizienz-Experte in der BzA.
